Ein mittleres Atomkraftwerk (AKW) liefert eine Nennleistung von ca. 1,4 GW (Gigawatt). Das sind 1400 MW (Megawatt). Windräder sind heutzutage für Nennleistungen bis in den zweistelligen MW-Bereich erhältlich. Möchte man die Leistung eines solchen Atomkraftwerks durch 6 MW-Windräder ersetzen, so benötigt man mehr als 230 dieser Windräder in exponierter Lage. Bei dreien dieser mittleren Atomkraftwerke sind es schon 690 der 6 MW Windräder. So viele geeignete Standorte auf dem Festland (Onshore) mit genügend Wind für diese Anzahl von Windrädern muss man erst einmal finden. Dann kommt hinzu, dass man AKWs in ihrer Leistung im Bedarfsfall regeln kann. Das ist bei Windrädern etwas anders. Wenn kein Wind weht, wird auch kein Strom erzeugt. Windräder allein sind also kein 100 %iger Ersatz für ein AKW. Selbst mit genügend großem Speicher ist die letztendlich erzeugbare Energie der Windräder geringer als die des AKW. Man muss also weit mehr als die genannten 230 bzw. 690 Windkrafträder zur Kompensation bauen. Daran kann man gut die Schwierigkeiten erkennen, die eine adäquate Energieversorgung mit erneuerbaren Energien mit sich bringt. Der Umstieg auf reine Elektromobilität und der flächendeckende Einsatz von Wärmepumpen werden den Strombedarf noch weiter in die Höhe treiben.
Viele Menschen in unserem Land wollen etwas zur Energiewende beitragen und entscheiden sich für eine Photovaltaikanlage. Zurzeit verzichtet die Ampelregierung sogar auf die Mehrwertsteuer, um zusätzliche Anreize zu setzen. Lieferschwierigkeiten von Komponenten, der verzögerte Aufbau der Anlagen durch die überforderten Installationsfirmen, verzögerter Anschluss ans öffentliche Stromnetz sowie das Anmelden der Anlage schaffen bei den Betroffenen Frust und Enttäuschung. Es ist sowieso nicht zu verstehen, warum solche Anlagen noch finanziell gefördert werden, wenn die Installationsfirmen gar nicht mehr mit der Arbeit hinterher kommen und Komponenten nicht lieferbar sind. Außerdem rechnen ihnen die Fachfirmen vor, dass sich solche Anlagen rechnen, auch ohne Mehrwertsteuergeschenk. Und so werden Sie mir sicher zustimmen, dass unser Staat Dinge fördert, die keiner so intensiven Förderung bedürfen. Besonders kleinere Photovoltaikanlagen, die man als Komplettanlage inklusive Modulwechselrichter kaufen und an den Balkon anschrauben kann oder einfach im Garten aufständert, sind gerade der Renner. Man bezeichnet sie als Balkonkraftwerke und sie werden heute schon von jedem Baumarkt beworben. Sie können leicht selbst aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Dann speisen sie den erzeugten Strom ins hauseigene Stromnetz ein. Bisher musste die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden und beim so genannten Stammdatenregister gemeldet werden. Da sich alte Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) bei zuviel Einspeisung ins Hausnetz rückwärts drehen können, baut der Netzbetreiber in der Regel einen neuen Zähler in den Zählerschrank ein, der eine Rücklaufsperre hat. Dadurch erhält der Netzbetreiber ihren ins Stromnetz eingespeisten Strom günstiger. Im Extremfall gratis. Ab 2024 soll es sogar erlaubt sein, dass sich der Ferraris-Stromzähler bei Verwendung eines Balkonkraftwerkes mit einem Wechselrichter bis 800 W und Solarpanelen mit bis zu 2000W auch rückwärts drehen darf, ohne dass Sie sich dabei strafbar machen. Auch soll es dann ausreichen, die Solaranlage nur noch im Stammdatenregister anzumelden. Der Netzbetreiber erhält dann die notwendigen Informationen durch Ihre Anmeldung im Stammdatenregister.
Was bedeutet das?
Keiner wird ernsthaft wirklich glauben, dass der Netzbetreiber es lange zulässt, dass Sie überschüssigen Strom zu Ihren Gunsten in sein Stromnetz einspeisen. Dessen können Sie sich sicher sein. Da bekommen Sie Ruck Zuck einen neuen Zähler mit Rücklaufsperre installiert. Die in den Baumarktprospekten oft angegebenen Amortisationszeiten dieser Balkonsolaranlagen verlängern sich natürlich, wenn Sie den von der Solaranlage bezogenen Strom nicht vollständig selbst in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus nutzen können. Der Gesetzgeber verzichtet auf die Anmeldung im Stammdatenregister nach heutigem Stand nur, wenn Sie eine Anlage vollständig autark betreiben, d. h. als Inselanlage ohne jeglichen Anschluss ans das öffentliche Stromnetz. Dadurch, dass der Gesetzgeber nicht auf die Meldung im Stammdatenregister verzichtet, weiß er natürlich über die Größe Ihrer Photovoltaik-Anlage bestens Bescheid. Wenn Sie sich auch noch ein E-Auto zulegen, das Sie zuhause über eine selbst genutzte größere Photovoltaik-Anlage laden, sparen Sie nicht nur Geld für Kraftstoff sondern dem Staat entgehen Steuereinnahmen. Steuereinnahmen, die er aus Kraftstoffen bezieht und Steuereinahmen, die er auch aus dem Stromverkauf beziehen würde. Derzeit erzielt der Staat ca. 6,8 Mrd. Euro jährlich an Stromsteuereinahmen. Heute ist das noch alles legal, aber Sie sehen natürlich die Problematik, die entsteht, wenn die Bürger einen großen Teil des Stromes selbst erzeugen und nutzen. Unser Staat wird versuchen, seine Steuereinnahmen sicherzustellen. Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass Sie eventuell für Ihre Photovoltaikanlage, selbst wenn sie nur dem Eigenbedarf dient, Steuern zahlen dürfen. Durch das Marktstammdatenregister hat der Gesetzgeber alle notwendigen Informationen erhalten, um Ihnen bei einem entsprechenden Steuergesetz sofort einen Steuerbescheid nach Hause zu senden. Deshalb muss man sich natürlich auch die Frage stellen, wie ehrlich es unser Staat mit dem Umweltschutz wirklich meint.
Die Subventionen und Förderungen, die heute für alles Mögliche gezahlt werden, sei es für Heizungen, Balkonkraftwerke, Wallboxen, E-Autos und vieles mehr, müssen auch erwirtschaftet werden bzw. durch höhere Steuereinnahmen finanziert werden. Und wenn man sich die Förderungen im Einzelnen anschaut, erscheint vieles überflüssig. Wenn man genug Geld für den Kauf eines Elektroautos hat, dass 30000 EURO aufwärts kostet, warum muss man dann noch eine Wallbox für 1500 EURO und weniger geldlich fördern? Wenn fördern, dann muss es auch einen Sinn machen. Dass heißt, einfach nur eine Wallbox zu fördern, ist vollkommen unsinnig. Wenn der Speicher eines Elektroautos als zusätzlicher Speicher für ein Einfamilienhaus genutzt werden soll, dann macht es Sinn, eine bidirektionale Wallbox zu fördern, die eine Rückspeisung ins Hausstromnetz ermöglicht. Auch noch eine Standard-Wallbox zu fördern, mit der man nur einseitig das Elektroauto laden kann, macht keinen Sinn. Sowie sich ein Markt für bidirektionale Wallboxen gebildet hat, sollte eine weitere Förderung zurückgenommen werden, da nicht mehr notwendig. Wer sich ein teures Elektroauto leisten kann, der wird sich auch eine Wallbox ohne Förderung leisten können. Auch die Förderung von Balkonkraftwerken ist fragwürdig. Warum Balkonkraftwerke fördern, wenn sie sich doch angeblich in kürzester Zeit amortisieren? Gefördert werden Elektroautos, Wallboxen, Photovoltaikanlagen, Heizungen (speziell Wärmepumpen), usw.. Man hat den Eindruck, dass ohne eine staatliche finanzielle Förderung bald gar nichts mehr von unseren Bürgern gekauft oder investiert wird, auch, wenn sie es könnten. Eigentlich eine fatale Entwicklung.
Peter Völker
Direktkandidat Wahlkreis 8 / Schwalm-Eder II
stv. KV-Sprecher