In der Pandemie wurden die Grundrechte in Deutschland so drastisch eingeschränkt wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Bereichen – etwa im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie Ungeimpften oder in Bezug auf die Dauer der Einschränkungen – gehörte Deutschland damit zu den Staaten in der westlichen Welt, die sich für einen besonders rigorosen Kurs beim Versuch der Eindämmung der Pandemie entschieden.
In Anbetracht dieser Intensität der Grundrechtseingriffe ist es ein halbes Jahr nach dem Ende der letzten Maßnahmen bemerkenswert still. Dabei drängen sich Fragen auf: War der deutsche Weg sinnvoll, hat er gesamtgesellschaftlich mehr Nutzen als Schaden gebracht, auch im europäischen Vergleich? Welche Zieldimensionen wurden bei den Entscheidungen während der Pandemie berücksichtigt, welche wurden vernachlässigt? Wie haben Politik und Wissenschaft ihre unterschiedlichen Rollen wahrgenommen, gab es tatsächlich einen „pandemischen Imperativ“? Und wie verhielten sich Gerichte, Medien, Kirchen und die Zivilgesellschaft?
Und schließlich die entscheidende Frage: Einmal und nie wieder? Oder droht ein Long Covid der anderen Art? Denn die Instrumente liegen jetzt auf dem Tisch, ihr Einsatz in Sachen Klimaschutz wird teilweise bereits offen gefordert: Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Klimaschutz-Urteil von „CO2-relevantem Freiheitsgebrauch“, der „immer stärkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt“ sein werde. Vorgaben für unsere privateste Lebensführung, wie wir wohnen, heizen, uns fortbewegen, reisen oder uns ernähren, werden offensiv diskutiert.
Geht Klimaschutz nur mit derartigen Einschränkungen unserer Freiheit? Droht also ein dauerhafter Lockdown light mit Option auf härtere Einschränkungen etwa bei einer „Hitzewelle“?
Über all dies möchte die Denkfabrik R21 sprechen. Hierzu haben wir Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen und aus unterschiedlichen politischen Lagern eingeladen, deren Wortmeldungen in der Pandemie und zum Klimaschutz eines gemeinsam haben: Eine besondere Sensibilität bei der Frage, ob und inwieweit individuelle Freiheitsrechte einem vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut untergeordnet werden sollen oder können.